1. Rücksicht: 2. Beherrschung: 3. Fahrspur: 4. Überholen: 5. Ein- und Anfahren:
6. Anhalten: 7. Auf- und Abstieg: 8. Zeichen: 9. Hilfeleistung: 10. Ausweispflicht: | Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können sowie der Verkehrsdichte anpassen. Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, daß er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet. Uberholt werden darf von allen Seiten, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. Jeder Skifahrer, der in eine Piste einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Jeder Skifahrer muss vermeiden, sich ohne Not an unübersichtlichen Stellen einer Piste aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. Ein Skifahrer der zu Fuß auf-, oder absteigt, muss den Rand der Piste benutzen. Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet. Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. |